Ausbildungsserie Gewalt in der Berufsschule: Die Rollen von Schule, Azubi und Betrieb

Bedrohung, Ausgrenzung, Schläge – Gewalt an Berufsschulen kommt in vielen Formen vor und bleibt oft lange unbemerkt. Ausbildungsberater Peter Braune weiß, wie das Zusammenspiel der verschiedenen Parteien bei der Problemlösung im Ernstfall aussehen kann und zeigt einen Handlungsleitfaden mit vielen Schritten.

Wer Gewalt in der Berufsschule erlebt, kann sich oftmals an einen Ansprechpartner der lokalen Schulsozialarbeit wenden., - © brillianata - stock.adobe.com

Von der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer kam die Einladung für eine Informationsveranstaltung zum Thema Gewalt in der Berufsschule.

Gewalt ist immer ein Problem, egal, wo. Sie tritt in verschiedenen Formen auf. Dazu gehören körperliche Formen wie Schlägereien. Dazu zählen auch seelische und geistige Formen wie Mobbing und Ausgrenzung, Cybermobbing oder sexualisierte Übergriffe. Manche Auszubildende sind betroffen, ohne dass Lehrkräfte es bemerken.

Gewalt kann sich gegen jede Partei richten: Es gibt auch Gewalt gegen Lehrkräfte wie sprachliche Bedrohungen, Beleidigungen und in Einzelfällen auch körperliche Angriffe.

Die Schulleitung hat die Möglichkeit, auf Gewaltverstöße Ordnungsmaßnahmen zu veranlassen. Bei Körperverletzung, Bedrohung oder Beleidigung besteht das Recht, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.

Wenn es in einer Berufsschule das Angebot der Schulsozialarbeit gibt, bieten die Fachkräfte vorbeugend Gruppenprojekte an. In besonderen Fällen gibt es auch Einzelfallberatungen. Als neutrale Personen versuchen sie das Schulklima zu sichern und Auswüchse zu verhindern.

Wenn Ausbildende von Gewalt in der Berufsschule erfahren, haben sie eine Fürsorgepflicht. Dabei sind rechtliche und organisatorische Grenzen zu beachten. Weil der Lernort Berufsschule eigenständig ist, liegt die Verantwortung für Vorfälle vor Ort hauptsächlich bei der Schulleitung.

Im hessischen Kultusministerium wurde ein Handlungsleitfaden erarbeitet, der Ausbildenden helfen soll, fachgerecht vorzugehen. Der Leitfaden rät:

  • Tatsachen sichern und alle Informationen genau aufschreiben
  • Notieren, wer, wann und wo beteiligt war und welche Zeugen es gibt
  • Wenn vorhanden: Fotos von Sachbeschädigungen sammeln
  • Ein vertrauliches Vier-Augen-Gespräch mit den Auszubildenden führen
  • Unterstützung zusagen, ohne voreilige Versprechungen zu machen
  • Auf Ebene der Freiwilligkeit bleiben
  • Kontakt zur Schulleitung aufnehmen und einbinden
  • Das direkte Gespräch mit den Lehrkräften suchen
  • Nach schulinterner Sozialarbeit oder Vertrauenslehrkräften fragen
  • Unterstützung im Betrieb organisieren
  • Wenn vorhanden, die Arbeitnehmervertretung oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung einbinden
  • Bei besonderen Belastungen Sonderurlaub oder Freistellung prüfen
  • Im Bedarfsfall an externe Hilfe vermitteln
  • Bei anhaltenden Problemen die Ausbildungsberatung informieren
  • Bei schweren Straftaten in Absprache mit den Auszubildenden und bei Minderjährigen mit den Eltern die Polizei einschalten
  • Als letzte Möglichkeit kann ein Antrag auf Wechsel der Berufsschulklasse oder des Schulstandorts gestellt werden.

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Zum Autor: Peter Braune hat Farbenlithographie gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.